Bei der Unterlassungsklage handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage. Die Unterlassungsklage ist - wie der Name bereits ausdrückt - auf Unterlassung von konkret zu bezeichnenden Rechtsverletzungen, insbesondere immaterialgüter- und medienrechtlich geprägter Verletzungen gerichtet. Im Erfolgsfall erhält der Rechteinhaber einen gerichtlichen Titel, der es dem Verletzer bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, die beanstandeten Handlungen fortzusetzen.
Zivilverfahren außergerichtlich und gerichtlich
Bei der Schadenersatzklage handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage. Die Schadenersatzklage ist auf Schaderersatz gerichtet, welcher i.d.R. in der Zahlung eines bestimmten Geldbetrags besteht.
Bei der Auskunftsklage handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage, welche auf Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt gerichtet ist.
Bei der Klage auf Vernichtung und/oder Rückruf handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage. Die Vernichtungsklage ist auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren gerichtet. Die Rückrufklage ist auf den Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen gerichtet.
Ausgangspunkt einer negativen Feststellungsklage ist eine Situation, in welcher ein Anspruchsgegner (Kläger der negativen Feststellungsklage) oder dessen Abnehmer von einem Anspruchsteller (Beklagter der negativen Feststellungsklage) wegen einer Rechtsverletzung zu Unrecht in Anspruch genommen wird. Der Kläger begehrt mit der negativen Feststellungsklage die Feststellung, dass durch sein Verhalten die Rechte des Anspruchstellers / Beklagten nicht verletzt werden.