Bei der Unterlassungsklage handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage. Die Unterlassungsklage ist - wie der Name bereits ausdrückt - auf Unterlassung von konkret zu bezeichnenden Rechtsverletzungen, insbesondere immaterialgüter- und medienrechtlich geprägter Verletzungen gerichtet. Im Erfolgsfall erhält der Rechteinhaber einen gerichtlichen Titel, der es dem Verletzer bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, die beanstandeten Handlungen fortzusetzen.
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