Eine Abmahnung kann akzeptiert werden. Die häufig bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird dann in der vorliegenden Fassung unterschrieben. Diese besonders einfache und schnelle Reaktionsmöglichkeit empfiehlt sich regelmäßig nur in eindeutigen Fällen sowie in Fällen mit dem ausschließlichen Ziel eines schnellen Verfahrensabschlusses bzw. der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Vor der Unterschriftsleistung sollten undbedingt alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere die lange Bindungswirkung erkannt und berücksichtigt werden. Keinesfalls sollte aus reinen Kostenerwägungen unterschrieben werden. Dies kann sich schnell als Trugschluss herausstellen.
Zivilverfahren außergerichtlich und gerichtlich
Bei mehrfacher Abmahnung einer identischen Rechtsverletzung kann ggf. auf eine Drittunterwerfung verwiesen werden.
Die Kosten, welche durch die Abmahnung entstehen, hat grundsätzlich der Abgemahnte zu tragen. Dies gilt jedoch nur für die berechtigte Abmahnung. Das heißt, die Rechtsverletzung, auf Grund derer Abgemahnt wurde muss auch tatsächlich vorliegen. Außerdem müssen die Kosten auch tatsächlich entstanden sein und in der geltend gemachten Höhe berechtigt sein.
Mit einer Unterlassungserklärung, genauer: einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, gibt ein Rechtsverletzer zu verstehen, dass er sein bisheriges rechtswidriges Verhalten nicht weiter fortsetzt. Zugleich verspricht er für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe. Eine wirksame Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung führt zum Wegfall der Wiederholungsgefahr und im Ergebnis zum schnellen Abschluss eines Rechtsstreits.
Die Unterlassungserklärung als Bestandteil eines Unterlassungsvertrags bietet beiden Vertragsparteien Vorteile, birgt aber auch substanzielle Risiken, die sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind. Die Chancen und Risiken einer Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung entsprechen denen einer Abmahnung. Auf die dortigen Ausführungen kann zunächst verwiesen werden.
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