Die Abmahnung ist eine Aufforderung an einen vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzer, bestimmte Handlungen zu unterlassen, hierzu eine Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung abzugeben und die erklärte Unterlassungsverpflichtung durch eine Vertragsstrafe abzusichern. Berechtigte Abmahnungen und darauf abgestimmte Reaktionen können einen Konflikt schnell, dauerhaft und mit verhältnismäßig geringen Kosten beenden. Bei ganz oder teilweise unberechtigten Abmahnungen ist mit einem differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmten Instrumentarium zu reagieren, um eventuell lang anhaltende Rechtsnachteile und hohe, unberechtigte Kosten zu vermeiden.
Zivilverfahren außergerichtlich und gerichtlich
Abmahnungen und die darauf abgestimmte Reaktionen sollen einen Konflikt schnell, rechtssicher, dauerhaft und mit verhältnismäßig geringen Kosten beenden. Trotz dieser zunächst vorteilhaften Argumente für eine Abmahnung ist eine differenzierte Betrachtung erfordrlich, da mit einer Abmahnung neben den genannten Vorteilen auch Nachteile verbunden sein können. Chancen und Risiken sind zudem von der jeweiligen Perspektive als Abmahnender oder Abmahn-Empfänger abhängig.
Eine Abmahnung muss inhaltlich verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, können die mit einer Abmahnung verfolgten Ziele regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden. Insbesondere löst die unwirksame Erstattung keine Kostenerstattungsansprüche des Abmahnenden aus. Ferner kann das Kostenrisiko bei einem ggf. folgenden gerichtlichen Verfahren nicht reduziert werden.
Nach Zugang einer Abmahnung hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Jede der Reaktionsmöglichkeiten hat verschiedene Vor- und Nachteile. Die Auswahl der geeigneten Reaktion ist vor allem davon abhängig, ob die zugrunde liegende Abmahnung ganz, teilweise oder gar nicht berechtigt ist. Daneben können allerdings auch taktische Überlegungen die Entscheidung für eine geeignete Reaktion beeinflussen.
Abmahnung ablehnen bedeutet, die vom Abmahner geforderte Unterlassungserklarung nicht zu unterschreiben. Eine Abmahnung muss zurückgewiesen werden, wenn sie unberechtigt ist. Dies trifft neben Fällen, in denen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen insbesondere auf Fälle des Rechtsmissbrauchs zu. Daneben kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung ggf. auch aus tatktischen Gründen abgelehnt werden.
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