Finanzamt und Steuerverfahren

Finanzamt

Das Steuerverfahren ist wesentlich von den Aktivitäten des zuständigen Finanzamts geprägt. Die Abgabenordnung unterscheiden verschiedene Verfahresstadien und gibt den Finanzämtern umfangreiche Instrumentarien zur Erledigung ihrer Aufgaben an die Hand. Nachfolgend wird das Steuerverfahren beim Finanzamt kurz skizziert. Es werden außerdem Hinweise zu weiterführenden, detaillierten Informationen gegeben.

Finanzämter sind zentrale Institutionen im Steuerverfahren. Dem Finanzamt steht hierbei ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, mit welchem die Besteuerung sichergestellt werden kann. Im Regelfall ist Ausgangspunkt der fiskalischen Aktivitäten die auf die Steuererklärung folgende Steuerfestsetzung durch den Erlass von (Steuer-) Bescheiden, ggf. auch auf der Grundlage einer Schätzung. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem auch Dritte für Steuern in Haftung genommen werden.

Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Besteuerung findet insbesondere im Rahmen einer Betriebs- / Außenprüfung und/oder durch die Steuerfahndung statt.

Die auf die Steuerfestsetzung folgende Steuererhebung erfolgt in der Praxis regelmäßig ohne größere Schwierigkeiten durch die Zahlung der festgesetzten Steuern. Soweit der Steuerpflichtige eine als solche unstreitige Steuerzahlung nicht leisten kann oder will, hat er die Möglichkeit, die Steuererhebung unter bestimmten Voraussetzungen durch geeignete Anträge zur Steuererhebung (z.B. auf Stundung, Erlass oder die Erteilung eines Abrechnungsbescheids) vorübergehend oder auch dauerhaft zu verhindern.

Alle fiskalischen Maßnahmen müssen im Einzelfall rechtmäßig erfolgen. Über Anträge des Steuerpflichtigen muss eine rechtmäßige Entscheidung des Finanzamts ergehen. Insbesondere Ermessensfehler dürfen nicht vorliegen. Steuerstreit entsteht in diesem Zusammenhang über die Frage der Rechtmäßigkeit der fiskalischen Maßnahmen. Im Rahmen eines Rechtebehelfsverfahrens wird nach einem Einspruch und ggf. einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) zunächst von der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamt über die Rechtmäßigkeit der Ausgangsbescheide entschieden.

Behält das Finanzamt seine Ansicht über die Rechtmäßigkeit der Bescheide aufrecht besteht anschließend die Möglichkeit, das Finanzgericht anzurufen, um z.B. im Klageverfahren oder einem gerichtlichen AdV-Verfahren die abschließende gerichtliche Entscheidung einer objektiv unabhängigen Stelle einzuholen.

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