Sowohl bei der Platzierung von Anzeigen, als auch bei der Wortwahl darauf zu achten, dass die Werbung kenntlich gemacht und von den redaktionellen Beiträgen deutlich unterschieden wird.
Andernfalls kann sog. "Schleichwerbung" vorliegen. Wird diese Schleichwerbung nicht vermieden und kommt einer Rundfunksendung, oder einem Pressebeitrag werbender Charakter zu, kann dies unter dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb als Wettbewerbsverstoß gelten.