Basieren die Informationen des Journalisten aus besonderen Quellen, so muss die Quelle geprüft werden. Es muss etwa nach der Motivation eines Mitarbeiters, Angehörigen oder Kollegen gefragt werden, warum dieser die konkrete Information weitergibt. Selbstverständlich muss auch geprüft werden, ob die Information richtig ist.
Bei der Übernahme von Informationen aus sog. "privilegierten Quellen" ist die Prüfungspflicht des Journalisten weniger streng. Er darf sich hier i.d.R. darauf verlassen, dass die Information zutreffend und ggf. unter Zugrundelegung des journalistischen Sorgfaltsmaßstabes geprüft wurden.
Beispiele für privilegierte Quellen: Agenturmeldungen, Gerichtsurteile, behördliche Mitteilungen, Mitteilungen über Parlaments- oder Gerichtsverhandlungen.