Güterabwägung

Der Journalist hat immer eine Pflicht zur Güterabwägung. Dabei muss er das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite gegen die schutzwürdigen Belange des Betroffenen auf der anderen Seite abwägen.

Die in jedem Einzelfall erforderliche Güterabwägung kann im Ergebnis auch dazu führen, dass eine nachweislich wahre Geschichte wegen höherrangiger Interessen des Betroffenen nicht veröffentlicht werden darf.

Unter Zugrundelegung der Abgrenzung nach Sphären sind etwa Themen aus der Privat- und Intimssphäre für die Berichterstattung tabu.

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