Kann man eine Willenserklärung auch über das Internet abgeben?

Ja, auch ein Vertragsschluss durch das Internet ist möglich. Willenserklärungen können auch in Form einer Datei, online abgegeben werden. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei persönlichen Vertragsschlüssen, allerdings muss der Unternehmer, der seine Leistung online anbietet und auch die entsprechenden Verträge online abschließt, die Verbraucherschutzvorschriften für Fernabsatzverträge beachten.

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Muss man auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben antworten?

Das kommt darauf an, ob in diesem Schreiben der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt wiedergegeben wird oder nicht. Antwortet ein Unternehmer auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht, so gilt das dort niedergeschriebene als tatsächlich vereinbart. Hat der Vertragspartner hingegen andere als die gewollten Vertragsinhalte aufgenommen, sollte man dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben unbedingt widersprechen.

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Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist eine Urkunde, in der der Unternehmer den Inhalt eines angeblich geschlossenen Vertrages widergibt. Hierin ist keine Annahme eines Angebots zu sehen, vielmehr soll im Bestätigungsschreiben der vertraglich bereits vereinbarte Inhalt noch einmal zusammengefasst werden.

Ist auch ein mündlich geschlossener Vertrag wirksam?

Ja. Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (Nicken, Bezahlen des Kaufpreises) abgegeben werden. Das Zivilrecht kennt nur wenige Vertragstypen, bei denen die Vereinbarung schriftlich abgegeben oder gar notariell beurkundet werden muss (Bsp. Verträge über den Kauf oder die Belastung eines Grundstücks, Schenkungsverträge, Ausbildungsverträge).

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Muss man seine Willenserklärung immer persönlich abgeben?

Nein. Auch bei der Abgabe einer Willenserklärung kann man sich vertreten lassen oder sich eines Boten bedienen. Wobei der Bote - im Gegensatz zum Vertreter - keine Willenserklärung für den Erklärenden abgibt, sondern lediglich die Erklärung überbringt.

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