EuGH: Keine Markeneintragung bei ausschließlich technischer Wirkung, C-48/09 - Lego

Ein Legostein stellt ein Zeichen i.S.d. Art. 7 Abs. 1 lit. e. ii. GMV bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Er besteht ausschließlich aus einer Form, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. EIne Eintragung des Legosteins als (dreidimensionale) Marke ist damit nicht möglich.

EuGH, Urteil vom 14. 9. 2010, C-48/09 - Lego

Termin vereinbaren

Für weitere Termine kontaktieren Sie uns gerne.