Die rechtliche Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen im Zivilprozess auch per Videokonferenz durchzuführen, besteht schon seit dem Jahr 2013 (§ 128a ZPO). Wie bei so vielem, war es jedoch letztlich die Pandemie, die zu einem Aufschwung bei der Nutzung dieser digitalen Möglichkeit geführt hat. Und so konnten wir in der letzten Woche unseren ersten zivilrechtlichen Gerichtstermin vom Schreibtisch aus vor dem Landgericht Stuttgart wahrnehmen.
Einblicke Zivilverfahren
Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat im Zuge eines Strafverfahrens Aufnahmen von Amazons Multimedia-Assistentin "Alexa" verwendet, um einen Mann des Totschlags überführen zu können. Der Lautsprecher mitsamt Sprachhilfe befand sich zur Tatzeit im Schlafzimmer der getöteten Ex-Freundin des Täters.
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Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit erlebt man immer noch Überraschungen. In einem aktuellen Fall hatte es der Gegner unserer Mandantin zunächst geschafft, sich mit einer einstweiligen Verfügung zum Geschäftsführer "bestellen" zu lassen. Nach unserer Beauftragung sind wir kurzfristig mit allen rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorgegangen und konnten überraschende Details aufdecken. Wir konnten die Rechte unserer Mandantin kurzfristig und umfassend verteidigen.
Ein Unterlassungsgläubiger kann Schadensersatz statt der Leistung, hier den Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten durch die Abmahnung, in Geld verlangen, wenn der Unterlassungsschuldner die Ansprüche zuvor zurückgewiesen hat.
Redaktionelle Leitsätze
1. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung die Prozesskosten so gering wie möglich zu halten kann als rechtsmissbräuchlich qualifiziert werden.
2. Eine Beantragung von Mehrkosten durch den Antragssteller ist rechtsmissbräuchlich, wenn diese dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen, vorliegend eine identische Berichterstattung in einer Print- und Onlineausgabe, ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat.
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