Das OLG Celle hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass ein Bewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten können, unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten der Nutzer herausgeben muss. So seien im Falle unwahrer und die Kreditwürdigkeit gefährdender Angaben die Betreiber hierzu verpflichtet.
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Einer unserer Mandanten musste feststellen, dass dieser negativ auf einem Portal bewertet wurde. Hierbei handelte es sich um ein Portal, bei welchem Arbeitnehmer sich zu ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern äußern können. Die Bewertung war zudem mit einigen Äußerungen über den Mandanten versehen. Konkret wurde über diesen u.a. kommuniziert, dass Überstunden anfallen würden, der Mandant unehrlich sei sowie dass kein Verständnis für kranke Mitarbeiter bestehen würde. Der Mandant wies diese Anschuldigungen zurück und begehrte die Löschung der Bewertung samt der
Einer unser Mandanten hat uns wegen der Geltendmachung seiner Rechte an einem Film beauftragt. Gegenstand des Mandants war der nachfolgende Sachverhalt: Der Mandant ist Schauspieler und Filmproduzent. Zur Realisierung eines seiner Projekte hat er sowohl eine Produktionsfirma sowie sämtliche weiteren hierfür erforderlichen Personen beauftragt. Das Filmprojekt wurde dabei vom Mandanten finanziert. Die männliche Hauptrolle hat er selber übernommen. Nachdem der Film im Kino verwertet wurde, ist zwischen dem Mandanten und der Produktionsfirma jedoch Streit darüber entstanden, wem die Rechte an dem Filmwerk zustehen.
Unsere Mandantin, ein insbesondere auf Kinder- und Jugendbücher spezialisierter Verlag, musste feststellen, dass eines der von ihr verlegten Bücher ohne Einwilligung von einem Dritten auf dessen Youtube in voller Länge vorgelesen wurde. Die Mandantin befürchtete, dass dies sich negativ auf den Absatz des u.a. auf Amazon angebotenen Buches auswirken könnte. Es wurde vorab das weitere Vorgehen und die Möglichkeiten besprochen, die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern.