BGH: Namensnennung bei Abberufung als Geschäftsführer, VI ZR 259/05 - Klinik-Geschäftsführer

BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen über dessen Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Großteil der Mitarbeiter berichtet werden darf.

BGH, Urteil vom 21. November 2006, VI ZR 259/05 - Klinik-Geschäftsführer

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