LG Berlin: Geldentschädigung bei unautorisierter Veröffentlichung von Nacktfoto beim Tantra-Yoga

Die Veröffentlichung von Nackaufnahmen ohne Einwilligung der betroffenen Person ist grundsätzlich unzulässig. Hierdurch wird insbesondere in die Intimssphäre des bzw. der Abgebildeten eingeriffen. Dies gilt nicht nur für Fotoaufnahmen, in denen sich die Abgebildeten unbeobachtet fühlen, sondern auch dann, wenn die Personen typischerweise und bewusst nackt sind und hierbei ggf. wissen, dass sie von anderen Personen nackt wahrgenommen oder sogar fotografiert werden.

Bsp.: Freikörperkultur am Strand (FKK); Sauna; therapeutische Massage.

In einem aktuellen Fall, haben wir für eine Mandantin vor dem Landgericht Berlin unter anderem einen Anspruch auf Geldentschädigung wege der Veröffentlichung einer Fotoaufnahme geltend gemacht, welche die Klägerin beim Nacktyoga gezeigt hat. Die Beklagten haben damit auf ihrer Internetseits für einen Tantra-Yogakurs geworben. Streitgegenständlich war hierbei insbesondere die Frage, ob eine Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotoaufanhme vorlag. Hier haben - so das Landgericht Berlin in der mündlichen Verhandlung - die beklagten Internetseitenbetreiber schon nicht hinreichend vorgetragen. So wurde nur äußerst pauschal die Einwilligung in die Veröffentlichung der Klägerin behauptet. Unklar war in diesem Zusammenhang schon, worauf konkret sich diese Einwilligung beziehen sollte. Eine Einwilligung konnte insbesondere auch nicht in dem Umstand gesehen werden, dass die Klägerin wusste, dass diese beim Nacktyoga fotografiert wurde. Gerade bei Nacktaufnahmen, kann nicht ohne Weiteres auf eine stillschweigende Einwilligung der Betroffenen in die anschließende Veröffentlichung geschlossen werden. Überdies hat die Klägerin mitgeteilt, dass ausdrücklich nur von einem internen Gebrauch der streitgegenständlichen Fotoaufnahmen gesprochen wurde.

Nach deutlichen Hinweisen der Kammer, haben die Beklagten sodann einer Geldentschädigung im Wege des Prozessvergleiches zugestimmt.

Zu weiteren Ansprüchen bei Persönlichkeitsverletzungen siehe hier.

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