Poker

Steuern auf Pokergewinne?

In dem von uns betreuten Fall zum Steuerrecht hat das Finanzamt rückwirkend Einkommensteuer und Gewerbesteuer wegen Pokergewinnen festgesetzt. Unser Mandant spielt seit vielen Jahren Poker. Mal gewinnt er dabei, mal verliert er. Das Finanzamt vertrat zu diesem Sachverhalt eine nicht nur besonders unfaire, sondern letztlich auch rechtswidrige Ansicht, die wir für unseren Mandanten korrigieren konnten. Außerdem werden wir den Vorgang aufgrund der besonderen Konstellation zukünftig kritisch beobachten und ggf. kurzfristig reagieren. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.

Entgegend der Ansicht des Finanzamtes handelt es sich bei unserem Mandanten nicht um einen professionellen Pokerspieler, was ggf. eine entsprechende Steuerpflicht (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) zur Folge hätte. Unser Mandant ist vielmehr selbstständig tätig, beschäftigt viele Mitarbeiter und hat den üblichen Arbeitstag eines Selbstständigen mit regelmäßigen Arbeitszeiten von 10 Stunden und länger. Alleine dies schließt nach unserer Auffassung eine steuerpflichtige Tätigkeit als (Profi-) Pokerspieler aus. Tatsächlich dürfte das Pokerspiel als steuerfreie Nebenbeschäftigung, als reines Hobby einzuordnen sein.

Nicht so das Finanzamt. Nach dessen Auffassung sind die Einkünfte zu versteuern. Das Finanzamt lies dabei zudem außer acht, dass über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren unser Mandant insgesamt Versluste erzielt hat. Auch dies spricht unserer Auffassung gegen eine Besteuerung der Pokergewinne. In solchen Fällen liegt nämlich üblicherweise eine sog. "Liebhaberei" vor, welche im Ergebnis ebenfalls gegen eine Besteuerung spricht.

Das Finanzamt hatte sich allerdings zunächst auf den Standpunkt gestellt, alle Jahre, in denen unser Mandant einen Gewinn aus seiner Pokertätigkeit erzielt hatte, der Besteuerung zu unterwerfen. Die Jahre mit Verlust hat das Finanzamt allerdings zunächst nicht anerkannt. Gegen diese rechtswidrige "Rosinenpickerei" sind wir für unseren Mandanten mit Einsprüchen erfolgreich vorgegangen. Im Ergebnis hat das Finanzamt dann auch die Verluste anerkannt. Unser Mandant hat hohe Steuerrückzahlungen erhalten.

Nach wie vor vertreten wir allerdings die Auffassung, dass wegen des Hobby-Charakters bzw. einer "Liebhaberei" generell keine Festsetzung von Steuern erfolgen darf. Wir warten gemeinsam mit unserem Mandanten die weitere Entwicklung ab. Sobald in der Zukunft erneut Pokergewinne auftreten sollten, welche das Finanzamt der Besteuerung unterwirft, werden wir dagegen für unseren Mandanten vorgehen und ggf. auch eine gerichtliche Klärung herbeiführen. 

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