Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem diese von der neben ihrem Haus befindlichen Tanzschule eine anwaltliche Abmahnung erhalten hatte. Hier wurde ihr vorgeworfen, vor der Einrichtung wartende Schüler ungefragt zu beobachten, zu belauschen und gar zu filmen. Gegen die Abmahnung und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung konnte allerdings erfolgreich vorgegangen werden.
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