Fälle der böhm anwaltskanzlei. Wirtschafts- und Steuerrecht.

Einkommen Steuer
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Beschränkter Einspruch gegen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung

Sehr hilfreich war es, dass in einer Angelegenheiten aus dem Steuerstrafrecht sich unser Mandant von Anfang an mit "offenen Karten" an unsere Kanzlei wandte. Er räumte die Hinterziehung von Steuern ein und bat in der Beratung optimale Schadensbegrenzung. Unser Ansatz war insoweit ein aufgrund der Höhe der hinterzogenen Steuern ein Strafbefehlsverfahren. In diesem haben wir nach ausführlicher Abstimmung mit unserem Mandanten einen auf die Rechtsfolge beschränkten Einspruch eingelegt.

Foto: Steve Buissinne, Pixabay

Tanzschule Stange
Bild von Bernard-Verougstraete auf Pixabay

Unberechtigte Abmahnung wegen Videoaufnahmen erfolgreich abgewehrt

Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem diese von der neben ihrem Haus befindlichen Tanzschule eine anwaltliche Abmahnung erhalten hatte. Hier wurde ihr vorgeworfen, vor der Einrichtung wartende Schüler ungefragt zu beobachten, zu belauschen und gar zu filmen. Gegen die Abmahnung und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung konnte allerdings erfolgreich vorgegangen werden.

Foto: Bernard-Verougstraete, Pixabay

Facebook Screen
Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

Schmähkritik auf Facebook

Der Verleger einer größeren deutschen Regionalzeitung wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem auf einer Facebook-Seite mehrere verschmähende Äußerungen durch deren Ersteller getätigt worden waren. Der Schädiger konnte letztlich im Wege der einstweiligen Verfügung zur Löschung der Beiträge und Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet werden.

Foto: Thomas Ulrich, Pixabay

Farben Pinsel
Bild von Bilge Can Gürer auf Pixabay

Löschung unzutreffender Google-Bewertung eines Malerbetriebs

Ein Mandant, seines Zeichens Inhaber eines Maler- und Lackiererbetriebs, wandte sich an unsere Kanzlei, da für seine Firma eine unberechtigte negative Bewertung auf Google abgegeben worden war. Durch die unwahren Behauptungen sah sich unser Mandant in seiner Glaubwürdigkeit und damit auch der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens bedroht.

Foto: Bilge Can Gürer, Pixabay 

Zeitung Paket
Bild von Pexels auf Pixabay

Unterlassung unwahrer Behauptungen zur Urheberschaft von Leserbriefen

Die Verlegerin eines Lokalblattes wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine falsche Darstellung hinsichtlich zweier in ihrem Magazin abgedruckter Leserbriefe vorzugehen. So wurde im Rahmen eines im Internet veröffentlichten offenen Brief behauptet, die beiden Schriftstücke stammten vom gleichen Urheber. Dadurch sollte der Eindruck vermittelt werden, die Briefe seien gefälscht und der Verfasser stamme aus dem Lager der Mandantin.

Foto: Pexels, Pixabay 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860