Fälle der böhm anwaltskanzlei. Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht.

Tanzschule Stange
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Unberechtigte Abmahnung wegen Videoaufnahmen erfolgreich abgewehrt

Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem diese von der neben ihrem Haus befindlichen Tanzschule eine anwaltliche Abmahnung erhalten hatte. Hier wurde ihr vorgeworfen, vor der Einrichtung wartende Schüler ungefragt zu beobachten, zu belauschen und gar zu filmen. Gegen die Abmahnung und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung konnte allerdings erfolgreich vorgegangen werden.

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Facebook Screen
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Schmähkritik auf Facebook

Der Verleger einer größeren deutschen Regionalzeitung wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem auf einer Facebook-Seite mehrere verschmähende Äußerungen durch deren Ersteller getätigt worden waren. Der Schädiger konnte letztlich im Wege der einstweiligen Verfügung zur Löschung der Beiträge und Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet werden.

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Farben Pinsel
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Löschung unzutreffender Google-Bewertung eines Malerbetriebs

Ein Mandant, seines Zeichens Inhaber eines Maler- und Lackiererbetriebs, wandte sich an unsere Kanzlei, da für seine Firma eine unberechtigte negative Bewertung auf Google abgegeben worden war. Durch die unwahren Behauptungen sah sich unser Mandant in seiner Glaubwürdigkeit und damit auch der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens bedroht.

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Zeitung Paket
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Unterlassung unwahrer Behauptungen zur Urheberschaft von Leserbriefen

Die Verlegerin eines Lokalblattes wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine falsche Darstellung hinsichtlich zweier in ihrem Magazin abgedruckter Leserbriefe vorzugehen. So wurde im Rahmen eines im Internet veröffentlichten offenen Brief behauptet, die beiden Schriftstücke stammten vom gleichen Urheber. Dadurch sollte der Eindruck vermittelt werden, die Briefe seien gefälscht und der Verfasser stamme aus dem Lager der Mandantin.

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Garten Zaun
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Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine Mandantin, die ein kleines Gartengrundstück besitzt, wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem sie durch den Eigentümer eines angrenzenden Gartengrundstücks massiv in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt worden war. So hatte sich der Schädiger mehrmals ihr gegenüber entblößt, so wie die Mandantin bei weiteren Nachbarn übel diffamiert.

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