Eine Mandantin hatte sich 2019 mit der Bitte an unsere Kanzlei gewandt, gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts gegen sie und ihren Ehemann vorzugehen. Da die Eheleute gemäß § 26 b) EStG zusammen veranlagt worden waren, wurden beide gleichermaßen zur Zahlung unter Androhung der Zwangsvollstreckung aufgefordert.
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