Mit Urteil vom 08.05.2013 (Az. 5 U 1382/12) hat das Oberlandesgericht Koblenz, ein Verfügungsurteil des Landgerichts Trier vom 19.11.2012 bestätigt (Az. 6 O 286/12), mit welchem die böhm anwaltskanzlei. für einem Mandanten einen Unterlassungsanspruch wegen der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung einer Karikatur durchgesetzt hat.
Fälle der böhm anwaltskanzlei. Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Steuerrecht.
Vor einiger Zeit wurden auf der Internet-Enzyklopädie Wikipedia in einem Artikel zum Thema Steuerfahndung mehrere Inhalte publiziert, die allerdings zuvor von einem unserer Anwälte verfasst und auf unserer Domain www.steuerdelikt.de veröffentlicht worden waren. Nach kurzer Aufforderung an Wikipedia wurden die Texte allerdings zeitnah entfernt beziehungsweise entsprechend kenntlich gemacht.
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Einer unserer Mandanten wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine urheberrechtliche Klage vorzugehen. So sollte der Betroffene zur Unterlassung von Aussagen dahingehend verpflichtet werden, er sei Urheber eines vorwiegend in den 70er und 80er Jahren sehr populären Liedes. Wir konnten für unseren Mandanten letztlich eine Klageabweisung vor Gericht erreichen.
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