Einer unserer Mandanten wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine urheberrechtliche Klage vorzugehen. So sollte der Betroffene zur Unterlassung von Aussagen dahingehend verpflichtet werden, er sei Urheber eines vorwiegend in den 70er und 80er Jahren sehr populären Liedes. Wir konnten für unseren Mandanten letztlich eine Klageabweisung vor Gericht erreichen.
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