Unsere Mandantin, ein insbesondere auf Kinder- und Jugendbücher spezialisierter Verlag, musste feststellen, dass eines der von ihr verlegten Bücher ohne Einwilligung von einem Dritten auf dessen Youtube in voller Länge vorgelesen wurde. Die Mandantin befürchtete, dass dies sich negativ auf den Absatz des u.a. auf Amazon angebotenen Buches auswirken könnte. Es wurde vorab das weitere Vorgehen und die Möglichkeiten besprochen, die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern.
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