Ist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid per E-Mail zulässig?

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann auch per E-Mail erfolgen. Finanzämter, die eine E-Mail-Adresse angebeben, erklären damit ihre Bereitschaft E-Mails entgegen zu nehmen. Eine besondere elektronische Signatur ist hierfür auch nicht erforderlich. Diese Signatur soll nämlich eine persönliche Unterschrift ersetzen, diese ist aber beim Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht zwingend erforderlich.

Unabhängig von der formalen Zulässigkeit des Einspruchs per E-Mail, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher Weg auch sinnvoll ist. Insbesondere unter Beweisgesichtspunkten kann der E-Mail-Einspruch ggf. problematisch sein.

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