Kann wegen fehlerhaften AGB abgemahnt werden?

Ja, wegen fehlerhafter AGB kann abgemahnt werden.

Das verwenden von AGB ist eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG und kann daher eine unlautere Handlung im Sinne des UWG darstellen.

Rechtsgrundlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist § 12 Abs. 1 S. 1 UWG. Danach sollen die zur Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen berechtigten den geschäftlich handelnden Unternehmer zunächst abmahnen, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten.

Daraus folgt, dass auch wenn fehlerhafte AGB zu einem Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG führen, der sie verwendende Unternehmer abgemahnt werden kann.

Weitere Informationen zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung...

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