Kann wegen fehlendem Impressum abgemahnt werden?

Ja, es kann wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums abgemahnt werden.

Das Telemediengesetz schreibt genau vor, dass jeder Unternehmer ein Impressum für seine Webseite anzulegen hat und welchen Inhalt dieses Impressum haben muss (§ 5 TMG). Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, der abmahnungsfähig ist.

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