Welche Folgen kann ein Wettbewerbsverstoß haben?

Das UWG kennt eine Vielzahl möglicher Folgen wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Diese sind in den §§ 8- 10 UWG und in den §§ 16- 20 UWG normiert.

Gemäß § 8 UWG können die Berechtigten einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch geltend machen. § 9 UWG gewährt einen Schadensersatzanspruch und nach § 10 UWG besteht u. U. ein Gewinnabschöpfungsanspruch.

Neben den speziellen wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen kommen zudem auch zivilrechtliche Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch als Rechtsfolgen in Betracht.

In den §§ 16 und 20 UWG sind Bußgeld- und Strafvorschriften als Folgen besonders schwerer unlauterer geschäftlichen Handlungen festgelgt.

Weitere Informationen zu den Rechtsfolgen unlauterer geschäftlicher Handlungen...

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