Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wirtschaftsrecht

Wann besteht eine Pflicht zur Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung bezeichnet regelmäßig eine Zusammenfassung derjenigen Informationen, die eine datenverarbeitende Stelle aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Betroffenen übermitteln muss. Diese muss dann erfolgen, wenn:

  • personenbezogene Daten verarbeitet werden (die Voraussetzungen sind jedoch bereits bei der bloßen Erfassung von Name und Anschrift erfüllt),
  • es sich um Anbieter von Telemedien handelt (insbesondere Websitebetreiber),
  • erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden.

Die Pflicht entfällt sobald der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat (§ 33 Abs.2 BDSG).

Was sind geografische Herkunftsangaben?

Nach der Legaldefinition des § 126 MarkenG sind geografische Herkunftsangaben Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Auch diese Bezeichnungen sind nach dem Markengesetz schutzfähig.

Weitere Informationen zum Thema geografische Herkunftsbezeichnungen...

Ist eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Die Installation von Videoüberwachung am Arbeitsplatz birgt für den Arbeitgeber viele rechtliche Probleme. Videoaufnahmen dürfen in engen Grenzen zur Aufdeckung von Straftaten verwendet werden (§ 32 Abs.1 S.2 BDSG). Darüber hinaus ist bei einem solchen Eingriff in die Rechte der Betroffenen der Verhältnismäßigkeitgrundsatz umfangreich zu beachten. Insbesondere muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das beinhaltende Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden. Eine Videoüberwachung die geeignet erscheint den Arbeitnehmer in seinem Verhalten unter Druck zu setzten und ihm keinerlei Handlungsfreiheit mehr lässt, ist nicht mehr verhältnismäßig und damit unzulässig.

Was regelt der Lizenzvertrag?

Der Lizenzvertrag regelt die Nutzung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patent-, Marken-, Urheberrechten). Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, sein konkretes Werk zu verwerten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Lizenzverträge können unterschiedlichste Gegenstände regeln. Daher gibt es eine Vielzahl spezieller Lizenzverträge (z.B. Markenlizenzvertrag, Verlagsvertrag, Urheberlizenzvertrag). Die Parteien können in den jeweiligen Verträgen die Art der Lizenzierung selbst wählen.

Weitere Informationen zum Lizenzvertrag... 

 

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist im Sinne des § 3 MarkenG jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Weitere Informationen zum Begriff der Marke....

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