Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wirtschaftsrecht

Kann ein Werk auch ohne oder gegen den Willen des Urhebers genutzt werden?

Grundsätzlich darf ein Werk nur bei Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Zu diesem Grundsatz kennen die §§ 44a- 63a UrhG Ausnahmen.

So ist z.B. der private und eigene Gebrauch sowie die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen von Werken frei (§§ 53, 54 UrhG). Zudem gibt es Beschränkungen zu Gunsten der Kulturwirtschaft und zu Gunsten der Allgemeinheit.

Weitere Informationen zu den Schranken des Urheberrechts...

 

Wann findet keine strenge AGB-Kontrolle statt ?

Im Bereich der Personenbeförderungs-, sowie der Post- und Telekommunikationsverträge findet genauso keine Einbeziehungskontrolle wie bei Verwendung von AGB gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlichen Sondervermögens statt.

Gleiches gilt bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb- und Familien- und Gesellschaftsrechts sowie auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

Weitere Informationen zum Anwendungsbereich der AGB...

Muss man seine Willenserklärung immer persönlich abgeben?

Nein. Auch bei der Abgabe einer Willenserklärung kann man sich vertreten lassen oder sich eines Boten bedienen. Wobei der Bote - im Gegensatz zum Vertreter - keine Willenserklärung für den Erklärenden abgibt, sondern lediglich die Erklärung überbringt.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss durch Dritte...

Können Gewährleistungsrechte durch AGB eingeschränkt werden?

Eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte durch AGB ist grundsätzlich nicht möglich (§ 309 Nr. 8 b) BGB). Lediglich beim Verkauf gebrauchter Sachen kann die gesetzlich geregelte Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.

Weitere Informationen zu unzulässigen AGB...

Können AGB auch bei Vertragsschlüssen im Internet wirksam einbezogen werden?

Ja, AGB können auch bei Vertragsschlüssen im Internet wirksam einbezogen werden.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860