Das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) schützt die ästehtische Gestaltung eines Erzeugnisses. Es kann sich z.B. auf eine Grafik oder ein Schriftzeichen beziehen. Zur ästhetischen Gestaltung gehören: Farbe, Form, Umriss oder Material des Erzeugnisses. Notwendig für den Erwerb eines Geschmacksmusterrechts ist, dass die Gestaltung neu ist und "Eigenart" hat.
Weitere Informationen zum Design / Geschmacksmuster ...