Bei einer Individualmarke handelt es sich um eine Marke, die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von Produkten anderer Unternehmen unterscheidet. Markeninhaber ist entweder das Unternehmen selbst das Unternehmen handelt mit Zustimmung des Markeninhabers. Die Individualmarke ist eine Markenkategorie und stellt den Regeltypus des Markenrechts dar.
Marken und andere Kennzeichen
Expertenwissen
Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche und ständig aktualisierte Informationen zu Marken, den einzelnen Markenfomen mit praktischen Beispielen, Markenfunktionen, Markenkategorien und vielem mehr. Unser Expertenwissen u.a. als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz basiert auf über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Markenrecht und Gewerblichen Rechtschutz. Für eine individuelle Beratung im Markenrecht können Sie kurzfristig online einen Beratungstermin bei unseren Experten buchen.
Von der Individualmarke ist als Markenkategorie die Kollektivmarke zu unterscheiden. Die Kollektivmarke dient den Mitgliedern eines Kollektivs (rechtsfähiger Verband), welcher Markeninhaber ist. Regelungen zur Kollektivmarke finden sich in §§ 97 bis 106 MarkenG.
Bei der in §§ 106a – 106h MarkenG geregelten Gewährleistungsmarke gewährleistet der Inhaber der Gewährleistungsmarke gem. § 106a Abs. 1 MarkenG für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, das Vorliegen bestimmter Eigenschaften. Bei der Gewährleistungsmarke handelt es sich um eine spezielle Markenkategorie.
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