Marken und andere Kennzeichen

Expertenwissen

Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche und ständig aktualisierte Informationen zu Marken, den einzelnen Markenfomen mit praktischen Beispielen, Markenfunktionen, Markenkategorien und vielem mehr. Unser Expertenwissen u.a. als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz basiert auf über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Markenrecht und Gewerblichen Rechtschutz. Für eine individuelle Beratung im Markenrecht können Sie kurzfristig online einen Beratungstermin bei unseren Experten buchen.

Formen der Marke

Bei der Marke können verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / BildmarkeDie Markenform muss bei der Anmeldung einer Marke zur Eintragung in das Markenregister konkret angegeben werden, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden.

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Wortmarke

Wortmarke

Die Wortmarke ist eine besondere Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen. Der anschließende Markenschutz erstreckt sich auf alle Darstellungsformen und Schriftarten.

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Bildmarke

BildmarkeBei der Bildmarke handelt es sich um eine zweidimensionale Gestaltung. Es wird ein spezielles Bild, z.B. ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist. 

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Wort- / Bildmarke

Wort-/ BildmarkeBei der Wort- / Bildmarke werden Elemente aus Wort und Bild kombiniert, z.B. als Wortmarke mit einem unüblichen Schriftzug oder mit einer grafischen Verzierung. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-/Bildmarke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV.

3-D-Marke / dreidimensionale Marke

3-D-MarkenDie Aufmachung und die Form eines Produktes selbst und seine Verpackung können markenfähig sein. Man spricht insoweit von einer 3-D- / dreidimenionalen Marke. Die 3-D-Marke ist eine besondere Markenform. Mit ihr können körperliche Gegenstände in ihrer konkreten Ausgestaltung geschützt werden. Die Schutzfähigkeit der 3-D-Marke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 9 MarkenV.

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