Typische Regelungen einer Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung sind neben denen der (reinen) Abgrenzungsvereinbarung u.a. die Vorrechtsvereinbarung, Nichtangriffsvereinbarung, Löschung wegen Verfalls, Regelungen zu Rechtsnachfolger, verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern und dem geographischer Geltungsbereich und der Geltungsdauer.
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