Welturheberrechtsabkommen (WUA)

Das Welturheberrechtsabkommen (WUA) ist ein Staatsvertrag, mit dem sich die Vertragsstaaten verpflichten, Urhebern anderer Nationen die Berufung auf die inländischen Urheberrechtsvorschriften zu gewähren und die Förmlichkeiten, die nach innerstaatlichen Recht zum Schutzes des Urhebers erforderlich sind, als erfüllt anzusehen, wenn die veröffentlichten Werkstücke einen dem WUA entsprechenden Copyright- Vermerk tragen, Art. II und III WUA. Zudem verpflichten sich die Staaten auch hier bestimmte Mindeststandards für den urheberrechtlichen Schutz zu erfüllen.