Im internationalen Deliktsrecht gilt das Tatortprinzip. Unerlaubte Handlungen werden nach dem Recht des Tat- / Begehungsortes beurteilt. Entsprechende Regelungen finden sich in Art. 40 Abs. 1 EGBGB und in Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO.
Recht: Wirtschaftrecht, Steuerrecht und mehr
Steuerrechtliche Regelungen sind allgegenwärtig. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen unterliegen umfangreichen steuerlichen Pflichten. Neben der eigentlichen Pflicht zur Zahlung von Steuern existieren vielfältige begleitende Nebenpflichten u.a. zur Dokumentation und Mitwirkung. Die Finanzämter überprüfen die Einhaltung der Pflichten mit verschiedenen Instrumenten, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen und ggf. auch durch die Steuerfahndung. Verstöße gegen Zoll- und Steuerpflichten können zu erheblichen Nachteilen führen. Neben strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafen kann es zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen, welche direkten Einfluss auf die Liquidität haben können. Außerdem können die Finanzbehörden mit einem Haftungsbescheid auch unternehmensexterne Personen wie z.B. den Geschäftsführer zur Steuerzahlung für das Unternehmen verpflichten.
Im deutschen Steuerrecht werden verschiedene Steuerarten unterschieden. Bei der Einteilung können unterschiedliche Kategorien verwendet werden. Häufig wird grundlegend zwischen Besitzsteuern, Verkehrssteuern und Verbrauchssteuern unterschieden und diese Kategorien sodann weiter unterteilt.
Das Finanzamt führt unterschiedliche Akten, deren Inhalt für den Steuerpflichtigen von Interesse sein können. Kenntnis über den Inhalt der Akten kann im Rahmen einer Akteneinsicht erlangt werden. Die Ansprüche des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht sind unterschiedlich ausgestaltet und hängen davon ab, in welchen Stadium des Steuerverfahrens die Ansprüche geltend gemacht werden.

Nationales deutsches Steuerrecht gilt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt diejenigen Sachverhalte und Verfahren des Steuerrechts, welche im Ergebnis zu einem Steueraufkommen des Bundes, der Länder oder Gemeinden führen. Ein Steueraufkommen kann dabei auch aus unterschiedlichen Auslandsbezügen resultieren. In Deutschland steuerbare Sachverhalte müssen nicht zwingend oder ausschließlich im Inland belegen sein. Grundlegend zu unterscheiden sind das materielle Steuerrecht, welches in speziellen Einzelsteuergesetzen unterschiedliche Steuerarten regelt und das Steuerverfahrensrecht. Das deutsche Steuerrecht regelt materielle Rechtsfragen in Einzelsteuergesetzen. Das Verfahrensrecht ist insbesondere in der Abgabenordnung und in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Steuerfragen sind regelmäßig auch bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
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