Das Finanzamt führt unterschiedliche Akten, deren Inhalt für den Steuerpflichtigen von Interesse sein können. Kenntnis über den Inhalt der Akten kann im Rahmen einer Akteneinsicht erlangt werden. Die Ansprüche des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht sind unterschiedlich ausgestaltet und hängen davon ab, in welchen Stadium des Steuerverfahrens die Ansprüche geltend gemacht werden.
Kompetenzen Recht - Gesamtübersicht

Nationales deutsches Steuerrecht gilt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt diejenigen Sachverhalte und Verfahren des Steuerrechts, welche im Ergebnis zu einem Steueraufkommen des Bundes, der Länder oder Gemeinden führen. Ein Steueraufkommen kann dabei auch aus unterschiedlichen Auslandsbezügen resultieren. In Deutschland steuerbare Sachverhalte müssen nicht zwingend oder ausschließlich im Inland belegen sein. Grundlegend zu unterscheiden sind das materielle Steuerrecht, welches in speziellen Einzelsteuergesetzen unterschiedliche Steuerarten regelt und das Steuerverfahrensrecht. Das deutsche Steuerrecht regelt materielle Rechtsfragen in Einzelsteuergesetzen. Das Verfahrensrecht ist insbesondere in der Abgabenordnung und in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Steuerfragen sind regelmäßig auch bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
Die Einkommensteuer ist eine Steuerart im deutschen Steuerrecht. Sie ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der Besteuerungstatbestand knüpft an die Erzielung bestimmter Einkünfte an, z.B. an Arbeitseinkünfte. Steuerpflichtig sind vor allem Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland. Dass und in welcher Höhe steuerpflichtiges Einkommen entstanden ist erfährt das Finanzamt regelmäßig vom Steuerpflichtigen selbst. Dieser ist in vielen Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Die richtige Einordnung der Steuerpflicht ist von herausragender Bedeutung. Je nachdem welcher Steuerpflicht eine natürliche Person unterliegt, ergeben sich grundlegend unterschiedliche Rechtsfolgen und somit ein unterschiedlicher steuerlicher Belastungserfolg. Unterschieden werden muss zwischen zwei Grundformen: die unbeschränkte Steuerpflicht und die beschränkte Steuerpflicht.
Wann unterliegt man der beschränkten Steuerpflicht und welche Folgen hat das für die Besteuerung? Die beschränkte Einkommensteuerpflicht ist von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht abzugrenzen. Die richtige Einordnung ist von großer praktischer Relevanz, da sowohl die in Abzug zu bringenden persönlichen Verhältnisse als auch die zu besteuernden Einkünfte unterschiedliche sind. Dies kann in der Folge einen gänzlich unterschiedlichen steuerlichen Belastungserfolg bedeuten.
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