Externer Betriebsvergleich / Richtsätze

Der externe Betriebsvergleich ist eine Verprobungsmethode der Betriebsprüfung. Er wird auch äußerer Betriebsvergleich oder Richtsatzverprobung genannt. Beim externen Betriebsvergleich werden verschiedene Kennzahlen des von der Betriebsprüfung untersuchten Unternehmens mit Durchschnittszahlen der Branche verglichen. Abweichungen werden in einem gewissen Umfang akzeptiert. Bei auffälligen Unterschieden kann sich jedoch ein Verdacht auf eine strafbare Steuerhinterziehung ergeben. Die Überschreitung der Toleranzgrenzen ermöglicht dem Betriebsprüfer zudem, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen.

Mit dem externen Betriebsvergleich kann der Betriebsprüfer die Beweiskraft der Buchführung nach § 158 Abgabenordnung (AO) angreifen. Gelingt ihm dies, wird die Buchführung verworfen. Die Betriebsprüfung hat dann die Möglichkeit, eine Schätzung vorzunehmen. Diese führt häufig zu hohen Steuernachzahlungen.

Allerdings handelt es sich beim externen Betriebsvergleich um eine sehr grobe Methode der Verprobung. Die Beweiskraft der Buchführung kann nur bei Abweichungen in einem erheblichen Umfang und/oder bei Abweichungen, die vom Steuerpflichtigen nicht näher erläutert werden können, angenommen werden.

In der Praxis verwendet die Betriebsprüfung und die Finanzämter eine sogenannte Richtsatzsammlung. Darin sind branchenbezogene Vergleichswerte aufgeführt, die dem externen Betriebsvergleich zugrunde gelegt werden können. Bei der Anwendung der Richtsatzsammlung muss die Vergleichbarkeit für jeden Einzelfall geprüft werden. Hier können sich teilweise erhebliche Abweichungen zwischen den einzelnen Branchen ergeben.

Neben dem externen Betriebsvergleich bzw. den Richtsätzen existieren verschiedene weitere Methoden der Betriebsprüfung > 

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