Geldverkehrsrechnung

Bei übersichtlichen und überschaubaren Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen, nutzt die Betriebsprüfung als Methode oft die Geldverkehrsrechnung. Im Wesentlichen werden dabei die Einnahmen und Ausgaben näher untersucht.

Übersicht Geldverkehrsrechnung

Die Geldverkehrsrechnung ist eine besondere Form der Vermögenszuwachsrechnung, bei welcher die Schätzung nur auf den Geldbereich beschränkt wird. Erfasst wird jedoch nicht nur Bargeld, sondern auch sämtliche Bewegungen auf Konten. Diese Schätzungsmethode wird insbesondere dann angewandt, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und es an Vermögensbildung mangelt.

Berechnung

Bei der Geldverkehrsrechnung wird ein Vergleich zwischen den erklärten Einkünften und der Differenz von Einnahmen und Ausgaben des Steuerpflichtigen gezogen. Dieser Vergleich erfolgt anhand von zwei Stichtagen und beruht auf den Gedanken, dass ein Steuerpflichtiger nicht mehr Geld ausgeben oder anlegen kann, als ihm durch steuerpflichtige Einkünfte oder sonstige, ihm zur Verfügung stehenden Quellen, zufließt. Ergibt sich aus dem Vergleich der Einnahmen- und Ausgabenvorgänge ein ungeklärter Überschuss an verbrauchtem Geld, kann die Betriebsprüfung und ggf. auch die Steuerfahndung daraus schlussfolgern, dass die Mittel aus bisher noch nicht versteuerten steuerpflichtigen Einkünften stammt. 

Berechnungsschema:

    Geldmittel Anfangsbestand (Stichtag 1)
  + erklärbare Einnahmen
  ./. erklärbare Ausgaben
  ./. Geldmittel festgestellter Endbestand (Stichtag 2)
  = ungeklärter Überschuss

Beispiel:
Gastwirt G erklärt gegenüber dem Finanzamt einen branchenunüblich niedrigen Gewinn in seiner Steuererklärung 2013. Darauf wird die Steuerfahndung auf ihn aufmerksam und stellt anhand der Geldverkehrsrechnung (durch heranziehen der Kontostände und dem Wert der Kasse) folgende Rechnung auf:

  Geldverkehrsrechnung   2011-2013
  Geldmittel Anfangsbestand   200.000,00 EUR
  erklärbare Einnahmen + 100.000,00 EUR
  erklärbare Ausgaben ./. 90.000,00 EUR
  Geldmittel Endbestand                   
./. 250.000,00 EUR
  ungeklärter Überschuss  = 40.000,00 EUR

Arten der Geldverkehrsrechnung

Die Geldverkehrsrechnung tritt in zwei Erscheinungsformen, nämlich der Gesamt- und Teil-Geldverkehrsrechnung auf. Die Gesamt-Geldverkehrsrechnung zieht einen Vergleich zwischen allen Geldbeständen, einschließlich Geldausgaben. Die Teil-Geldverkehrsrechnung beschränkt sich hingegen auf einen bestimmten Bereich. So kann die Betriebsprüfung bspw. nur betriebliche oder nur private Geldbestände berücksichtigen. Zusätzlich besteht für beide Arten der Geldverkehrsrechnung für die Betriebsprüfung die Möglichkeit sich lediglich auf Bargeld zu beschränken.

Nachweise bei Geldverkehrsrechnung

Bei der Geldverkehrsrechnung sind, gerade auch die privaten Vermögensverhältnisse von großer Bedeutung. Sind keine besseren Erkenntnisquellen aus dem Privatbereich des Steuerpflichtigen vorhanden, kann die Steuerfahndung die Kosten der privaten Lebensführung auf Basis statistischer Durchschnittswerte schätzen. Da den Steuerpflichtigen im Gegensatz zur betrieblichen Ebene hier keine Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten treffen, sind oftmals nur unvollständige Unterlagen und Nachweise vorhanden. Dies führt zu Unsicherheiten bei der aufgestellten Schätzung und bietet eine entsprechende Angriffsfläche.

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