Finanzgericht (FG)

Finanzgericht FG

Finanzgerichtliche Verfahren nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) betreffen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten. Sie werden in erster Instanz vor dem Finanzgericht geführt. Beteiligt sind dabei einerseits der Steuerpflichtige und andererseits die Finanzverwaltung, insbesondere die Finanzämter. Das finanzgerichtliche Verfahren kann als Eilverfahren und/oder als Klageverfahren geführt werden. Soweit möglich, findet im Rahmen des Verfahrens eine mündliche Verhandlung statt. Das finanzgerichtliche Verfahren endet mit einer Entscheidung des Finanzgerichts, meist einem Urteil, falls der Kläger die Klage nicht vorher zurücknimmt oder eine Erledigungserklärung erfolgt. Entscheidungen des Finanzgerichts können ggf. mit Rechtsmitteln angegriffen und so i.d.R. eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) herbeigeführt werden.

Einstweiliger Rechtsschutz

Aussetzung der Vollziehung AdV FinanzgerichtEilverfahren des einetsweiligen Rechtsschutzes dienen der schnellen Regelung eines bestimmten Problems. Aufgrund der Eilbedürftigkeit finden regelmäßig nur eine summarische Prüfung statt und auf (zeitaufwendige) mündliche Verhandlungen wird verzichtet. Die Entscheidungen des Finanzgerichts in Eilverfahren haben deshalb auch nur vorläufigen Charakter. Eine abschließende Klärung des Finanzrechtsstreits findet in einem Klageverfahren statt.

Folgende Eilverfahren des vorläufigen Rechtschutzes sind zu unterscheiden:

Hauptsacheverfahren

Klage FinanzgerichtSoweit mit dem finanzgerichtlichen Verfahren eine dauerhafte und abschließende Klärung streitiger Sach- und Rechtsfragen angestrebt werden, erfolgt eine solche Klärung im Rahmen eines Hauptsache- / Klageverfahrens. Mit einer Klage beim Finanzgericht können Steuer- und Einspruchsentscheide nochmals überprüft werden. Dadurch hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine unabhängige Überprüfung der Entscheidung des Finanzamtes herbeizuführen.

Es lassen sich dabei verschiedene Klagearten unterscheiden. Diese sind in sind in den §§ 40 ff. FGO geregelt. Von besonderer Praxisbedeutung sind vor allem

Weitere Klagearten der FGO >

Klageverfahren vor dem Finanzgericht dauern in der Regen mehrerer Jahre und sehen einen besonderen Ablauf vor, welcher insbesondere vom allgemeinen zivilrechtlichen Verfahrensablauf abweichen kann.

Weitere Einzelheiten zur Klage beim Finanzgericht >

Verhandlung

Die mündliche Verhandlung ist ein zentrales Element des finanzgerichtlichen Verfahrens. Hier besteht die Möglichkeit für alle Verfahrensbeteiligten, ihre Argumente auszutauschen und strittige Positionen zu diskutieren. Es existieren in der Finantgerichtsordnung verschiedene besondere Verhandlungsarten, welche im Einzelfall insbesondere aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens vorteilhaft sein können. 

Eine mündliche Verhandlung ist regelmäßig Bestandteil des Klageverfahrens. In Eilverfahren wird hingegen regelmäßig ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss des Finanzgerichts entscheiden. 

Entscheidung des Finanzgerichts

Das Finanzgericht im finanzgerichtliche Verfahren trifft abhängig von der jeweiligen Verfahrenssituation unterschiedliche Entscheidungen mit unterschiedlichem Umfang. Zu unterscheiden sind insbesondere 

Das Urteil beendet das finanzgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht. Eine Vorsetzung des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhor (BFH) in zweiter Instanz ist ggf. möglich, soweit Rechtsmittel eingelegt werden. 

Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt

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