Eine Klage vor dem Finanzgericht schließt sich insbesondere an ein erfolgloses Einspruchsverfahren an. Ist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht erfolgreich, kann diese Entscheidung der Finanzbehörde mit einer Klage vor dem Finanzgericht gerichtlich überprüft werden. Daneben kann das Finanzgericht unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt, d.h. ohne Durchführung eines Vorverfahrens angerufen werden. Durch ein finanzgerichtliches Klageverfahren hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit einer ggf. weiteren und vor allem objektiven Beurteilung seines individuellen Steuer-Sachverhalts. Anders als im Einspruchsverfahren eintscheidet nicht die Behörde, die schon den Steuerbescheid erlassen hat, sondern ein neutrales, unabhängiges Gericht. Bei der Klage vor dem Finanzgericht sind neben verschiedenen materiellrechtlichen auch prozessualen Besonderheiten zu beachten.
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