Klagearten Finanzgericht

Klagearten FinanzgerichtKlagen vor dem Finanzgericht können mit unterschiedlicher Zielsetzung erfolgen. Abhängig von den angestrebten Zielen werden unterschiedliche Klageanträge formuliert. Man kann dabei verschiedene, nachfolgend genannte Klagearten unterscheiden. Klageanträge und Klagearten können in einem einzelnen Klageverfahren kombiniert werden.

Klagearten (und weitere Vorgehensweisen) beim Finanzgericht sind:

Einzelne Klagearten bzw. Anträge können kombiniert werden, wobei derartige Konstellationen in der Praxis eher selten auftreten. Vorstellbar ist insbesondere die Kombination einer Anfechtungs- und Feststellungsklage, mit der einerseits auf Bescheide wegen Rechtswidrigkeit durch die Anfechtungsklage angegriffen werden. Andererseits wird durch Feststellungsklage die Feststellung der Nichtigkeit von Bescheiden angestrebt.

Soweit es sich hierbei um identische Bescheide handelt, sollte mit der Antragstellung durch geeignete Haupt- und Hilfsanträge auch ein Stufenverhältnis angegeben werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. In welches Verhältnis die einzelnen Anträge gestellt werden, richtet sich nach den individuellen Chancen der Anträge.

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