Vertragsrecht aus Berlin

Erlöschen des Vertrags durch Vereinbarung

Ein Vertragsverhältnis kann von den Parteien einvernehmlich beendet werden. Dabei können die Parteien individuelle Regelungen für alle relevanten Aspekte des Vertragsverhältnisses treffen. Diese Regelung kann ein Aufhebungsvertrag sein, ein Erlassvertrag, oder ein negatives Schuldanerkenntnis.

Einreden und Einwendungen

Die Einrede ist das Recht des Schuldners, eine an sich bestehende Forderung zu verweigern. Sie unterscheidet sich von den Einwendungen insbesondere dadurch, dass der Schuldner sich ausdrücklich auf sie berufen muss, damit sich ein mit der Sache befasstes Gericht damit befasst.

Verjährung vertraglicher Ansprüche

Die Einrede der Verjährung hemmt die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft. Ob Verjährung eingetreten ist, hängt nicht nur von der Dauer der Verjährungsfrist ab. Entscheidend ist neben dem Beginn auch die Frage der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährungsfrist.

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