Man kann verschiedene Arten der Lizenzierung unterscheiden. Grundlegend unterscheiden sich dabei die einfache Lizenz und die ausschließliche Lizenz (auch exklusive Lizenz genannt). Während bei einfachen Lizenzen mehrerer Lizenznehmer die Lizenzen nutzen können, ist bei ausschließlichen Lizenzen in der Regel nur ein Lizenznehmer berechtigt, nämlich der "exklusive Lizenznehmer". Dieser kann ggf. auch den Lizenzgeber von der weiteren Nutzung des Lizenzgegenstandes ausschließen. Zu beachten ist, dass die Terminologie der Lizenzarten in der Praxis uneinheitlich verwendet wird. Außerdem existieren verschiedene Unterformen der Lizenzen, so dass in jedem Fall im Lizenzvertrag eine Klarstellung bzw. Definition der von den Parteien konkret gewünschten Lizenzform erfolgen sollte.
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