Anh. UWG Nr. 29: Unbestellte Waren

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren oder Dienstleistungen ist nach Anh. UWG Nr. 29 unzulässig. Wettbewerbswidrig ist nach dieser Regelung „die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder erbrachter Dienstleistungen oder eine Aufforderung zur Rücksendung oder Aufbewahrung nicht bestellter Sachen, sofern es sich nicht um eine nach den Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz zulässige Ersatzlieferung handelt“.

Dieser Tatbestand der "schwarzen Liste" nach Nr. 29 des Anh. zum UWG erfasst eine Fallgestaltung der Belästigung. Verboten wird die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren. Die Aufforderung kann ausdrücklich geschehen oder auch konkludent, z.B. durch die Beifügung von Überweisungsformularen, wenn nicht verdeutlicht wird, dass keine Verpflichtung zur Zahlung besteht. 

Das Verbot gilt gleichermaßen, wenn eine Aufforderung zur Rücksendung oder Aufbewahrung nicht bestellter Waren erfolgt. Ob der Verbraucher der Aufforderung Folge leistet, ist irrelevant.

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen fällt auch dann unter Nr. 29, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers hat.[1]

Das bloße Inaussichtstellen einer Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung genügt für die Anwendung der Nr. 29 des Anh. zum UWG nicht. Die  nicht bestellte Ware muss tatsächlich geliefert bzw. die nicht bestellte Dienstleistung muss tatsächlich erbracht worden sein. Waren sind "geliefert" und Dienstleistungen sind "erbracht" im Sinne von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, wenn sie den zur Zahlung aufgeforderten Verbraucher in einer Weise erreicht haben, dass dieser tatsächlich in der Lage ist, sie zu nutzen.[2]


[1] Vgl. BGH, 06.06.2019, I ZR 216/17 – Identitätsdiebstahl.

[2] Vgl. BGH, 20.10.2021, I ZR 17/21 – Identitätsdiebstahl II.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860