Bei der Einmallizenz zahlt der Lizenznehmer einmalig oder in fixen Raten einen bestimmten Betrag als Lizenzgebühr für die Nutzung des Lizenzgegenstandes über einen bestimmten Zeitraum.
Wirtschaft: ökonomische Aspekte im Recht
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
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Bei der Stücklizenz wird ein Fixbetrag pro Stück, mit welchem der Lizenzgegenstand versehen (z.B. bei Marken) oder in welchem der Lizenzgegenstand verwendet wird (z.B. bei Technologien, Know-how) vereinbart.
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Bei der Vereinbarung einer prozentualen Lizenzrate wird die Lizenzgebühr als Prozentsatz einer Bezugsgröße ermittelt. Bezugsgröße sind i.d.R. die (Netto-) Umsatzerlöse.
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Die Vertragsparteien können auch Mindestlizenz- / Garantielizenzgebühren vereinbaren.
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Lizenzen können nach verschiedenen Methoden abgeleitet werden. Als Lizenzbewertungsverfahren lassen sich insoweit unterscheiden:
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