Bei der marktorientierten Lizenzermittlung bestimmt sich die Höhe der Lizenz in Anlehnung an bekannte, übliche Lizenzraten.
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Die Bewertung eines Immaterialguts wie z.B. einer Marke oder die Ermittlung einer Lizenzrate sagt noch nichts über deren die tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten bzw. deren Transferfähigkeit aus. Verwertungsmöglichkeiten müssen gesondert ermittelt werden.