Nach Ziff. 5.1. der DIN ISO 10668 muss die Bewertung von Marken unter Anwendung des marktpreisorientierten Verfahrens, des kapitalwertorientierten Verfahrens oder des kostenorientierten Verfahrens erfolgen. Die Entscheidung für eines oder mehrere dieser Verfahren richtet sich Bewertungszweck, dem Wertkonzept sowie den Charakteristika der zu bewertenden Marke.
Wirtschaft: ökonomische Aspekte im Recht
Der Wert von Immaterialgütern wie z.B. Marken kann u.a. marktpreisorientiert ermittelt werden. Dabei kann entweder, soweit vorhanden, auf aktive Marktpreise abgestellt werden. Sind Marktpreise nicht bekannt, bietet sich als Alternative die Analogiemethode an.
Das kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren geht von der Annahme aus, dass sich der immaterielle Vermögenswert z.B. einer Marke, daraus ermitteln lässt, dass aus dem immateriellen Vermögenswert künftige Erfolgsbeiträge in Form von Zahlungsströmen (Cash-Flows) erwirtschaftet werden können.
Mit der Mehrgewinnmethode können Immaterialgüter bewertet werden. Insbesondere bei der Bewertung von Marken kann die Mehrgewinnmethode eingesetzt werden.
Mit der Ergebnisaufteilungsmethode können Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) bewertet werden.
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