Wirtschaftsrecht aus Berlin

Satzung Gewährleistungsmarke - typische Regelungen

Die Gewährleistungsmarkensatzung muss einen bestimmten Mindestinhalt haben, welcher für die DE-Marke durch § 106d Abs. 2 MarkenG, für die Unionsmarke gem. Art. 17 der Unionsmarkendurchführungsverordnung (UMDV) vorgegeben ist. Dieser Mindestinhalt wird nachfolgend dargestellt.

Satzung Gewährleistungsmarke - Modifikationen

In die Satzung der Gewährleistungsmarke kann ergänzend die Organisationsstruktur sowie die Prozesse der Zertifizierung (Aufbau- und Ablauforganisation) dargestellt werden. 

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Markenverfahren in der Übersicht

MarkenverfahrenMarkenverfahren können nach Art und geographischem Geltungsbereich unterschieden werden. Arten von Markenverfahren sind das Registrierungsverfahren, Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren in Gestalt von Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, außerdem Verletzungsverfahren, sonstige Verfahren und Rechtsbehelfe. Geographische Geltungsbereiche erstrecken sich zunächst auf das Gebiet der jeweiligen nationalen Staaten wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Auch supranationale Geltungsbereiche wie z.B. das Gebiet der Europäischen Union kommen in Betracht. Im internationalen Kontext existieren schließlich verschiedene verfahrensrechtliche Besonderheiten. Nachfolgend werden die einzelnen Verfahrensarten nach deutschem Recht (DE-Marke), Unionsrecht (EU-Marke / Unionsmarke) und internationalem Markenrecht (IR-Marke) dargestellt und verglichen.

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Markeneintragungen national und international

MarkeneintragungDas Eintragungsverfahren für Marken beginnt mit der Markenanmeldung und endet  idealerweise mit der Markeneintragung. Zu unterscheiden sind nationale, supranationale (z.B. EU-weite) und internationale Eintragungsverfahren zur Erlangung von Markenschutz. Bereits der Markenanmeldung kommt eine hohe Bedeutung zu, da bei korrekter Anmeldung hierdurch die Priorität begründet wird. 

Nationale Markenverfahren

Nationale Eintragungsverfahren betreffen Marke eines bestimmten Einzelstaates. Es erfolgt eine direkte Anmeldung im jeweiligen Staat. Dabei gelten die Regelungen der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsordnung, z.B. das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland oder das Markenrecht der Schweiz.

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