Die Nutzungsgestattung begleitende Marke kann umfassend modifiziert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalls angepasst werden.
Insbesondere können bei der Modifikation der Nutzungsgestattung die Vertragsbestandteile der weiteren hier vorgestellten Lizenzverträge und die dort vorgestellten Modifikationsmöglichkeiten weitgehend kombiniert oder ausgetauscht werden. Auf die entsprechenden Ausführungen insbesondere zu den Richtlinien Markennutzung und zum einfachen Markenlizenzvertrag wird verwiesen.