Abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich können Markenlizenzverträge sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Inhalt und Umfang des jeweiligen Lizenzvertrags bestimmen sich nach dem Regelungsbedarf im Einzelfall.
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Richtlinien zur Markennutzung stellen einen speziellen Markenvertrag dar. Es handelt sich um einen besondere Lizenzvereinbarung, der gerade für das Marketing in Unternehmen eine nicht unerhebliche Bedeutung zukommen kann.
Wesentliches Merkmal eines einfachen Markenlizenzvertrags ist die Möglichkeit des Lizenzgebers, die Lizenz mehrfach zu vergeben. Der Lizenznehmer erhält damit lediglich ein nicht-exklusives Recht, die Marke zu nutzen.