Wirtschaftsrecht aus Berlin

Anh. UWG Nr. 23c: Gefälschte Verbraucherbewertungen

Nach Anh. UWG Nr. 23c sind gefälschte Verbraucherbewertungen unzulässig. Hierzu gehört die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung.

Anh. UWG Nr. 24: Räumliches Festhalten

Nach Anh. UWG Nr. 24 unzulässig ist „das Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen“.

Anh. UWG Nr. 25: Nichtverlassen der Wohnung

Nach Anh. UWG Nr. 25 unzulässig ist es „bei persönlichem Aufsuchen in der Wohnung die Nichtbeachtung einer Aufforderung des Besuchten, diese zu verlassen oder nicht zu ihr zurückzukehren, es sein denn, der Besuch ist zur rechtmäßigen Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung gerechtfertigt“.

Anh. UWG Nr. 26: Hartnäckiges Ansprechen

Hartnäckiges Ansprechen über Fernabsatzmittel ist nach Anh. UWG Nr. 26 unzulässig. Ein solcher Wettbewerbsverstoß liegt im hartnäckigen und unerwünschten Ansprechen des Verbrauchers mittels Telefonanrufen, unter Verwendung eines Faxgerätes, elektronischer Post oder sonstiger für den Fernabsatz geeigneter Mittel der kommerziellen Kommunikation, es sei denn, dieses Verhalten ist zur rechtmäßigen Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung gerechtfertigt.

Anh. UWG Nr. 27: Versicherungsverhältnis

Nach Anh. UWG Nr. 27 unzulässig sind „Maßnahmen, durch die der Verbraucher von der Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte aus einem Versicherungsverhältnis dadurch abgehalten werden soll, dass von ihm bei der Geltendmachung seines Anspruchs die Vorlage von Unterlagen verlangt wird, die zum Nachweis dieses Anspruchs nicht erforderlich sind, oder dass Schreiben zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs systematisch nicht beantwortet werden“.

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