Wirtschaftsrecht aus Berlin

Anh. UWG Nr. 16: Gewinnchancenerhöhung

Nach Anh. UWG Nr. 16 unzulässig ist „die Angabe, durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen“.

Anh. UWG Nr. 17: Heilungsangabe

Nach Anh. UWG Nr. 17 unzulässig ist „die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen“. 

Anh. UWG Nr. 18: Marktbedingungen, Bezugsquellen

Nach Anh. UWG Nr. 18 unzulässig ist „eine unwahre Angabe über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu nehmen“.

Anh. UWG Nr. 19: Nichtgewährung ausgelobter Preise

Nach Anh. UWG Nr. 19 unzulässig ist „das Angebot eines Wettbewerbs oder Preisausschreibens, wenn weder die in Aussicht gestellten Preise noch ein angemessenes Äquivalent vergeben werden“.

Anh. UWG Nr. 20: Fingierte Gratisleistungen

Nach Anh. UWG Nr. 20 unzulässig ist „das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder für die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind“. 

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