Die Abmahnung kann bei Wettbewerbsverstößen ein für beide Seiten wirksames Instrument sein, um schnell und effizient unlauteren Wettbewerb zu unterbinden. Der Anspruchsteller kann bei einer erfolgreichen Abmahnung meist schon in wenigen Tagen den Wettbewerbsverstoß beseitigen und die Angelegenheit abschließen. Der Verletzer kann durch die Abmahnung eine finanziell verhältnismäßig günstigen Abschluss erzielen. Für eine wirksame Abmahnung müssen allerdings einige Voraussetzungen beachtet werden, welche in § 13 UWG geregelt sind. Werden diese nicht beachten besteht das Risiko von Rechtsverlusten und Gegenansprüchen.
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