Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sind bei Marketing und Vertrieb von Tabakerzeugnissen umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Regelungen finden sich im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Missachtung der Vorgaben kann zu einem Wettbewerbsverstoß führen und die verscheidenen Rechtsfolgen des UWG auslösen.
Wirtschaftsrecht aus Berlin
Eine Marktverhaltensregelung ist das in § 25 WeinG enthaltene Täuschungsverbot.
Absatzbezogene Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Ausgangspunkt sind der Absatz bzw. die Vermarktung von Produkten. Regelungsbereiche absatzbezogener Marktverhaltensregelungen betreffen insbesondere Geschäftszeiten, Preise (einschließlich Regelungen über Mindespreise und Höchstpreise), Preisangaben und den Vertrieb und die Zulassung. Absatzbezogene Marktverhaltensregelungen lassen sich - ebenso wie andere Marktverhaltensregelungen - nicht immer trennscharf abgrenzen. Insbesondere zu produktbezogenen Marktverhaltensregelungen bestehen verschiedene Überschneidungen.
Marktverhaltensregelungen sind die Ladenschlussgesetze bzw. Ladenöffnungsgesetze der Länder, ggf. ergänzt durch das Ladenschlussgesetz des Bundes.
Preise als solche sind in verschiedenen Bereichen gesetzlich geregelt. Neben allgemeinen Preisregelungen finden sich Regelungen über Mindestpreise ebenso wie Regelungen über Höchstpreise. Alle Regelungen können von wettbewerbsrechtlicher Relevanz sein. Die Missachtung der gesetzlichen Preisvorgaben kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
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